Das Wichtigste, der Zweck unseres Vereins:
§ 2 Zweck
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist:
· der Erhalt und die Förderung des Fränkischen Brauchtums,
· die Förderung von Kunst und Kultur in Wachendorf,
· die Förderung der Dorfverschönerung insbesondere des Dorfplatzes in
Wachendorf,
· die Förderung der Jugend,
· den Fortbestand einer Kirchweih in Wachendorf zu sichern.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch:
· die Mithilfe beim traditionellen Aufstellen eines Kirchweihbaumes,
· das Aufführen alter fränkischer Tänze (z.B. Betzentanz),
· die Darbietung alten fränkischen Liedgutes,
· die Veranstaltung von kulturellen Aufführungen junger Künstler,
· finanzielle Spendenunterstützung von Kindergärten in Wachendorf,
· Bepflanzen und Schmücken sowie thematisches Gestalten des
Dorfplatzes in Wachendorf,
· die Veranstaltung von gesellschaftlichen Zusammenkünften (z.B. Advents-
abend,Geldbeutelwaschen) zur Förderung der dörflichen Gemeinschaft.
Für die Erfüllung dieser satzungsgemäßigten Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen, insbesondere auch Erlöse aus dem Kirchweihbetrieb
eingesetzt werden.
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein ist nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet. Der Verein verfolgt
gemeinnützige Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine
Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Verwaltungsausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden.